Lootboxen sind nach Meinung der bayerischen Landesregierung Glücksspiel mit Suchtpotential

Politiker der bayerischen Landesregierung sehen in Lootboxen ein „suchterzeugendes Glücksspiel“ und fordern strengere Regeln im Umgang mit Computerspielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK. Insbesondere geht es darum, Jugendliche vor dem Suchtpotential durch Lootboxen zu schützen.

am 2. August 2019
Lootboxen in FIFA 20 und anderen Computerspielen sind umstritten

Politiker von CSU und Freie Wähler haben im bayerischen Landtag einen Antrag eingereicht, womit sie einen strengeren Umgang mit „suchterzeugendem Glücksspiel“ in Computerspielen wie FIFA fordern. Gemeint sind Features wie Lootboxen, welche mit in-game Währung gekauft werden können und Elemente wie zum Beispiel spezielle Trikots beinhalten.

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Laut den Antragstellern, insgesamt 27 Abgeordnete der Freien Wähler sowie ein Drittel der CSU-Abgeordneten, sind Lootboxen als Glücksspiel zu betrachten und Videospiele, welche diese Features anbieten, müssen entsprechend gekennzeichnet und erst ab 18 Jahre freigegeben werden.

Gewinn bei Lootboxen basiert nicht auf Zufall

In dem Antrag heißt es weiter, dass Kinder, Jugendliche und auch Eltern besser über die Suchtgefährdung bei Videospielen aufgeklärt werden müssen. Die Mechanismen, auf welche Lootboxen basieren, sind gefährlich und definitiv suchterzeugend.

Sind die gewonnenen Gegenstände innerhalb des Spiels im Durchschnitt ’nutzlose Nieten‘, die die Spielerinnen und Spieler nicht weiterbringen, aber den Wunsch oder den Druck erzeugen, weitere Lootbox zu kaufen, dann ist das wie ein suchterzeugendes Glücksspiel.

Harsch kritisiert wird vor allem, dass der Ausgang bei Lootboxen noch nicht einmal auf Zufall basiert, sondern von komplexen Algorithmen gesteuert werden mit dem Ziel, Spieler möglichst lange und dauerhaft an das Spiel zu binden. Oftmals liegen die Chancen, einen Top-Bonus zu erwischen, bei unter einem Prozent.

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Das sagen Rechtsanwälte zum Thema Lootboxen

Befragt man Rechtsexperten, dann herrscht grundsätzlich Einigkeit das Lootboxen unter der aktuellen Rechtslage kein Glücksspiel darstellen. Hauptgrund dafür ist, dass es zu diesem Thema bisher noch keinerlei Rechtssprechung gibt. Von daher können Kritiker, zu denen auch die Abgeordneten in Bayern gehören, lediglich auf allgemeine Erkenntnisse und Gerichtsentscheidungen zurückgreifen.

Wie auch bei Online Casino Spielen trägt das deutsche Glücksspielrecht stark zu der derzeit diffusen Entscheidungslage bei. Die Definition von Glücksspiel ist nämlich sowohl im Glücksspielstaatsvertrag als auch im Strafgesetzbuch verankert, wobei im StGB jedoch eine andere Definition verwendet wird.

Der Antrag in Bayern wird höchstwahrscheinlich nicht mit Erfolg gekrönt sein, aber es bleibt zu hoffen, dass es ein weiterer Anstoß ist, dass deutsche Glücksspielrecht ein für alle Mal zu reformieren.